Informationen für Auszubildende

Gefördert werden:

  • Auszubildende
  • Berufsschüler und -schülerinnen
  • Berufsfachschüler und -schülerinnen
  • Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüften Technikerin)
  • Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis zwölf Monate nach Abschluss
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann
Dauer des Aufenthalts: zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten

=> Das bringt's dir!

Warum ein Auslandspraktikum sinnvoll ist

=> So überzeugst du deine Lehrer, Eltern und Ausbilder!

gute Argumente

!!! Bewerbungsunterlagen !!!

Hier!

EUROPASS
https://drive.google.com/file/d/1-LauZfylGY2HuKlNhggoGlnPF3I_V5RB/view?usp=sharing